Erwachsene
Unser Therapieangebot richtet sich an alle Betroffenen, die unter psychischen Belastungen leiden und deshalb in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sind. Wir bieten Verhaltenstherapie für alle psychischen Störungen bei denen Psychotherapie indiziert ist:
- Angststörungen, Phobien und Panikstörungen
- Zwangsstörungen
- Reaktionen auf schwere Belastungen (Posttraumatische Belastungsstörung) und Anpassungsstörungen
- Depressive Störungen
- Bipolare Störungen
- Körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen
- Chronische Schmerzen
- Somatoforme Störungen
- Essstörungen
- Schlafstörungen
- Psychosexuelle Funktionsstörungen
- Substanzstörungen und abhängige Verhaltensweisen
- Schizophrenie und psychotische Störungen (nach der Akutphase)
- Störungen des Sozialverhaltens und Impulskontrolle
- Persönlichkeitsstörungen
Wir bieten ausschließlich ambulante Therapien an. Deshalb können wir Personen mit akuter Selbstgefährdung (Suizidrisiko) nicht behandeln.
Kinder und Jugendliche
Wir behandeln Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 21 Jahren. Die Behandlung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit folgenden Problemen:
- Ängste (z. B. Trennungsängste, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, Panikstörung und Generalisierte Angststörung)
- Depression
- Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (Aufmerksamkeitsdefizitstörungen ohne und mit Hyperaktivität)
- Emotionale Folgeprobleme bei Teilleistungsstörungen
- Essstörungen (Bulimie, Anorexie)
- Einnässen und Einkoten nach dem 5. Lebensjahr
- Zwänge
- Tic-Störungen
- Oppositionell-trotziges Verhalten
- Anpassungsstörungen als Reaktion auf schwierige lebensgeschichtliche Ereignisse
- Traumatischen Ereignissen
- Emotionale Belastungen durch Trennung der Eltern
- Ein- und Durchschlafstörungen
- Substanzkonsumstörungen und abhängige Verhaltensweisen
Patienten mit akuter Suizidgefährdung, psychotischen Symptomen oder tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (Autismus-Spektrum-Störung) können bei uns nicht behandelt werden.
Einwilligung der Eltern
Wenn Eltern sich das Sorgerecht für ihr Kind teilen, müssen zwingend beide Elternteile in die Behandlung einwilligen. Das gilt auch dann, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. Elternteile ohne Sorgerecht müssen der Behandlung dagegen nicht zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich auch eigenständig für eine Psychotherapie in unserer Ambulanz entscheiden. Die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten ist dann nicht ausdrücklich erforderlich.
Einbezug der Eltern in die Therapie
Eltern sind als wichtige Bezugspersonen in der Regel am therapeutischen Prozess beteiligt. Ihre Unterstützung ist oft hilfreich, um die Therapieziele zu erreichen. In manchen Fällen sind die Eltern in den Therapiestunden direkt dabei, in anderen gibt es gesonderte Elterntermine. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger werden die Eltern mit eingeladen. Bei Jugendlichen ab 15 Jahren kann die Therapie auch ohne Einbezug der Eltern stattfinden.
Kognitive Verhaltenstherapie
Die Grundlage unserer therapeutischen Arbeit ist die kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Die KVT ist ein wissenschaftlich fundierter Psychotherapieansatz. Ihre Wirksamkeit wurde in zahlreichen Studien über die ganze Bandbreite psychischer Störungen belegt. Die Behandlung basiert darauf, dass das Erleben und Verhalten eines Menschen durch Lernerfahrungen im Laufe des Lebens geprägt wird. Eine psychische Störung kann dann entstehen, wenn die erlernten Muster im aktuellen Lebensumfeld problematisch oder unangemessen sind. In der Folge entsteht häufig starker Leidensdruck.
Wir helfen Ihnen zunächst dabei zu verstehen, wie Ihre Probleme entstanden sind und warum sie bestehen bleiben, obwohl Sie vielleicht schon verschiedene Lösungsversuche unternommen haben. Daraus entwickeln wir gemeinsam Bewältigungs- und Veränderungsstrategien, die für Ihre spezielle Problemlage hilfreich sind. Das sind beispielsweise Methoden der Selbststeuerung, Reizkonfrontationstechniken, Rollenspiele oder kognitive Verfahren. Ziel ist es, hilfreiche Erlebens- und Verhaltensmuster zu erarbeiten, auszuprobieren und dauerhaft im Alltag zu verankern.
Besonders wichtig für die Therapie ist dabei Ihre aktive Mitarbeit in den Sitzungen und darüber hinaus im Alltag. Häufig vereinbaren wir Übungen, die Sie zwischen den Sitzungen selbstständig durchführen, um neue Erfahrungen zu machen und um das Erlernte zu stabilisieren. Wir möchten Sie damit selbst zum Experten oder zur Expertin für Ihre Probleme und die richtigen therapeutischen Maßnahmen machen. Im Verlauf der Therapie nehmen wir uns darum immer mehr zurück. Nach Abschluss der Therapie haben Sie nur noch in großen Abständen Kontakt mit uns, um den Therapieerfolg auch langfristig zu sichern.
Wenn Sie sich ganz allgemein über Psychotherapie informieren wollen, empfehlen wir die Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer Wege zur Psychotherapie.
Behandlungsablauf
In einem Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Probleme und informieren Sie über Therapiemöglichkeiten. Wenn eine Behandlung in unserer Ambulanz infrage kommt, vereinbaren wir mit Ihnen weitere Termine für eine ausführliche Diagnostik. Danach stellen wir einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind je nach Problematik Akuttherapien mit bis zu 12 Sitzungen, Kurzzeit-Therapien mit bis zu 24 Sitzungen und Langzeit-Therapien mit bis zu 60 Sitzungen möglich. Bei anderen Versicherungsträgern gelten unter Umständen andere Sitzungskontingente.
Die Termine finden in aller Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Für bestimmte Behandlungsschritte kann es notwendig sein, dass wir mehrere Sitzungen an einem Tag durchführen. Bei Schwierigkeiten in Partnerschaft und Familie können in einzelnen Sitzungen auch Angehörige mit zur Behandlung kommen. Bei Kindern und Jugendlichen sind Elternberatung und der Einbezug z.B. von pädagogischen Fachkräften ein zentraler Bestandteil der Therapie.
Der genaue Ablauf der Therapie wird immer auf Ihre speziellen Probleme zugeschnitten und mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Kostenübernahme
Die Kosten für Ihre Therapie übernimmt in der Regel ihr Krankenversicherungsträger. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine psychische Störung vorliegt und Psychotherapie indiziert ist. Dazu wird nach den ersten diagnostischen Sitzungen ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt. Für Langzeittherapien ist ein Gutachterverfahren erforderlich. Während der Therapie müssen gesetzlich Versicherte in jedem Quartal ihre Chipkarte in der Ambulanz vorlegen.
Abrechnung über private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen Psychotherapie je nach Vertrag in unterschiedlichem Umfang. Privat Versicherte müssen sich vor Therapiebeginn bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Modalitäten informieren. In den ersten therapeutischen Kontakten kann dann überprüft werden, ob die Voraussetzungen für Psychotherapie vorliegen und es kann ein Antrag bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden.
Abrechnung über die Beihilfe oder Heilfürsorge
Psychotherapie ist in der Regel auch als Leistung der Beihilfe oder Heilfürsorge möglich. Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten sollten dazu Informationen bei ihrer Beihilfestelle einholen. In der Regel ist die Überweisung durch einen Dienstarzt erforderlich. Der Therapieumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Psychotherapie nach Arbeits- oder Dienstunfällen
Bei psychischen Störungen aufgrund von Arbeits- oder Dienstunfällen werden die Therapiekosten durch die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse übernommen. Patientinnen und Patienten sollten sich vorab über ihren Case-Manager informieren, ob unsere Ambulanz dort als psychotherapeutische Einrichtung anerkannt wird. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse muss dann einen Behandlungsauftrag erteilen, bevor eine Psychotherapie stattfinden kann.
Psychotherapie als Eigenleistung
Patientinnen und Patientin können die Kosten für ihre Psychotherapie auch selbst übernehmen. Maßgeblich ist dann die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Qualitätsmanagement
Alle an der Universitätsambulanz durchgeführten Psychotherapien werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ausgewertet. Daher wird in unserer Ambulanz zu mehreren Zeitpunkten während der Therapie eine umfangreiche Diagnostik durchgeführt. Das erlaubt uns, die Effektivität unserer Therapien zu überprüfen und immer weiter zu verbessern.
Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen in unserem Haus unterliegen der Schweigepflicht. Rücksprache mit anderen Behandlern halten wir nur, wenn Sie uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Die Therapeutinnen und Therapeuten in unserem Haus sind entweder approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuteen und -psychotherapeutinnen mit Fachkunde in Verhaltenstherapie. Alle Therapien werden regelmäßig in der Supervision oder Intervision mit erfahrenen Kolleginnen bzw. Supervisoren besprochen. Außerdem nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teil, um die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern.